Notfälle sind nicht immer leicht zu erkennen. Und wir haben großes Verständnis, dass Sie sich Sorgen
machen. Seit Längerem bestehende Erkrankungen sind zumeist nicht lebensbedrohlich.
Zur besseren Einordnung geben wir Ihnen ein paar Hinweise an die Hand:
Bitte melden Sie sich, wenn:
- Ihr Tier einen schweren Verkehrsunfall oder anderes Trauma hatte.
- ein plötzlicher Zusammenbruch oder deutliche Bewusstseinsänderungen eintreten.
- Atemnot oder Erstickungsgefahr vorliegen.
- starke sowie unstillbare Blutungen auftreten.
- Ihr Tier blasse bis sehr helle Schleimhäute aufweist.
- massive Störungen beim Harnabsatz bestehen.
- blutiger Brechdurchfall einhergehend mit zunehmender Schwäche vorliegt.
- plötzliche Lähmungserscheinungen eintreten.
- Ihr Tier Krampfgeschehen zeigt.
- Fremdkörper oder andere Gifte aufgenommen wurden.
- Augenverletzungen vorliegen.
- Ihr Tier Verbrühungen, Verbrennungen oder einen Hitzschlag aufweist.
- bei einem gebärenden Tier Geburtsschwierigkeiten vorliegen.
- der Verdacht auf eine Magendrehung besteht.
In der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist geregelt, zu welchen Zeiten die Notdienstgebührensätze gelten:
Täglich von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Frei-tag 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages.
Im Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst abzurechnen ist:
Es muss eine pauschale „Notdienstgebühr“ in Höhe von 50,00 Euro netto bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen, anstatt wie bisher maximal zum 3-fachen Satz.
Die Begleichung der Rechnung muss sofort in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Unsere Praxis ist einem aus vier Tierarztpraxen bestehenden Notdienstring angeschlossen. Der Notdienst wird an den Wochenenden von diesen Praxen für unsere gemeinsamen Patienten abwechselnd durchgeführt.
Bitte melden Sie sich grundsätzlich telefonisch an und wenden Sie sich im Notfall an Ihren Haustierarzt. Hier wird Ihnen der diensthabende Kollege mitgeteilt.
Im Notdienst kann es vorkommen, dass der Tierarzt aufgrund einer Behandlung ein Gespräch nicht sofort annehmen kann. Bitte hinterlassen Sie in diesen Fällen eine Nachricht, Sie werden dann schnellstmöglich zurückgerufen.
Folgende Praxen sind unserem Notdienstring angeschlossen:
Tierarztpraxis Dr. Ulf Schröder
Erlenweg 2
27639 Wurster Nordseeküste
Tel.: 04741 - 9764444
Tierarztpraxis Dr. Ralf Surholt
Am Markt 2
27639 Wurster Nordseeküste
04741 - 9025805
Tierarztpraxis Dorum
Dr. Ingo Alpers
Speckenstraße 10
27639 Wurster Nordseeküste
04742 - 926301
Tierarztpraxis Dr. Sabine Zars
Am Steenacker 19
21776 Wanna
04757 - 818116